Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von:
Boto Bau GmbH
Hofherr-Schranzt-Gasse 2/2/18, 1210 Wien, Österreich
Telefon: +43 660 6871392
E-Mail: office@dachsanierungmatthias.com
(im Folgenden „Auftragnehmer“), gegenüber Kunden (im Folgenden „Kunde“).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Montage-, Reparatur-, Abdichtungs- sowie damit zusammenhängende Bau- und Handwerksleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail), Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung.
Mündliche Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Leistungsverzeichnis.
Der Kunde hat rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen bereitzustellen (z. B. Zugang zur Baustelle, Strom/Wasser, Parkmöglichkeit, Freihaltung von Arbeitsflächen).
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; Mehrkosten können verrechnet werden.
4. Preise, Kostenvoranschlag, Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise exklusive oder inklusive Umsatzsteuer entsprechend dem Angebot (bitte Angebot beachten).
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Zusatzleistungen, Änderungen oder Erweiterungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Bei unvorhersehbaren Umständen (z. B. verdeckte Schäden, statische Mängel, Materialengpässe) kann eine Anpassung des Preises erforderlich sein; der Kunde wird vorab informiert.
5. Termine, Ausführungsfristen, höhere Gewalt
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
Wetterbedingte Unterbrechungen im Außenbereich gelten als zulässige Verzögerungsgründe.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Zahlungen sind gemäß Angebot/Rechnung fällig, spätestens jedoch innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen nach Baufortschritt zu legen und Anzahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die Leistung bis zur Zahlung aussetzen.
7. Eigentumsvorbehalt (Material)
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung kann eine Abnahme erfolgen (schriftlich oder durch tatsächliche Ingebrauchnahme).
Erkennbare Mängel sind bei Abnahme bzw. unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden.
Wird keine Abnahme durchgeführt und nutzt der Kunde die Leistung, gilt diese als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
9. Gewährleistung / Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch, bevor der Kunde Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangt (soweit gesetzlich zulässig).
Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:
unsachgemäßer Nutzung/Bedienung, Eingriffen Dritter
normalem Verschleiß
Schäden durch außergewöhnliche Witterung, Elementarereignisse oder mangelnde Wartung
bauseitigen Mängeln (z. B. fehlerhafte Untergründe), die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
Der Kunde hat wertvolle Gegenstände im Arbeitsbereich zu sichern; für nicht vorhersehbare Beschädigungen wird nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung gehaftet.
11. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Bei Rücktritt/Stornierung nach Auftragserteilung kann der Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten (Materialbestellungen, Planungsaufwand, Anfahrt, Arbeitszeit) verrechnen.
Bereits beschaffte oder zugeschnittene Materialien sind jedenfalls zu ersetzen.
Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher & Fernabsatz/Außergeschäftsraum)
Wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B. ausschließlich per Telefon/E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Bei ausdrücklichem Wunsch des Kunden, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann bei Widerruf ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen verrechnet werden.
(Hinweis: In Österreich ist die genaue Ausgestaltung vom FAGG/KSchG abhängig. Wenn du willst, îți scriu și o secțiune completă „Widerrufsbelehrung” + formular.)
13. Bilder, Referenzen
Der Auftragnehmer darf – sofern der Kunde zustimmt oder personenbezogene/objektbezogene Daten ausreichend anonymisiert sind – Fotos von abgeschlossenen Arbeiten als Referenz verwenden (Website/Social Media). Eine Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf boto-dach.at.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Wien).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern vereinbart).
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